Zur Webansicht
Neuigkeiten zu den Ländlichen Innovatonssystemen - August 2026
Neuigkeiten zu den Ländlichen Innovationssystemen -
August 2026

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Sommer bedeutet für viele: abschalten, Sonne genießen und neue Energie tanken. Wer an 77-03 und Ländliche Innovationssysteme denkt, hat neben Innovation und Vision auch die Pflichten im Visier, die während der Projektlaufzeit einzuhalten sind. In dieser Ausgabe widmen wir uns daher zwei wichtigen Themen: der gendergerechten Sprache und meldepflichtigen Veranstaltungen. Damit möchten wir insbesondere den LIP-Projektstarter:innen eine gute Orientierung geben und sie bestens auf den Herbst vorbereiten.

Auch wenn die Projektarbeit keine Sommerpause kennt, wünschen wir Ihnen eine erholsame Sommerzeit und wie immer informatives Lesevergnügen.

  • Die FFG-Bewilligende Stelle 77-03 Ländliche Innovationssysteme informiert

  • Wir für Sie – „Rund um 77-03“ – Förderungen & Veranstaltungen

 

Die FFG-Bewilligende Stelle 77-03 Ländliche Innovationssysteme informiert...

Geschlechtergerechte Sprache – Leitfaden auf BST-Website downloadbar

Alle Informations- und Kommunikationsmaterialien genehmigter Projekte der Fördermaßnahme 77-03 Ländliche Innovationssysteme müssen in gendergerechter Sprache verfasst werden. Diese Verpflichtung ist auch im Genehmigungsschreiben (= Fördervertrag) festgehalten.

Die Agrarmarkt Austria (AMA) hat uns darüber informiert, dass der Link zum Kommunikationsleitfaden des Bundeskanzleramtes – Kapitel Gendergerechte Sprache in den Genehmigungsschreiben (=Fördervertrag) nicht mehr funktioniert.

Im 77-03 Downloadbereich haben wir deshalb einen Direktlink zum  Leitfaden, Kapitel Gendergerechte Sprache eingerichtet. So gelangen alle 77-03 Förderwerber:innen und Projektbetreuer:innen ohne Umwege ans Ziel – das  spart Zeit und vermeidet Missverständnisse oder irreführende Suchergebnisse.

 

Wann muss eine Veranstaltung in der DFP gemeldet werden?

Beginnen wir mit dem einfachen Teil der Übung und erläutern kurz und bündig, unter welchen Voraussetzungen eine Veranstaltung nicht gemeldet werden muss:

  1. Projektbezogene Veranstaltungen wie beispielsweise Meetings interner Kooperationspartner:innen zur Besprechung des Projektfortschritts oder Sitzungen des Begleitgremiums.

  2. Wenn bei der Planung und Organisation einer projektbezogenen Veranstaltung ausschließlich Personalkosten anfallen. Von Personalkosten spricht man bei der Fördermaßnahme Ländliche Innovationssysteme 77-03 nur dann, wenn die Leistungen von Personen in einem Anstellungsverhältnis erbracht werden.

Alle anderen Veranstaltungen müssen bis zum 20. des Vormonats in der Digitalen Förderplattform (DFP) von den Förderwerber:innen bzw. Projektbetreuer:innen erfasst werden. Zu spät oder nicht gemeldete Veranstaltungen müssen von der Bewilligenden Stelle sanktioniert werden, sprich: die Förderung wird um 2 % reduziert, im Wiederholungsfall werden 3 % der Fördersumme gekürzt.

Ausführliche Informationen zu Verstößen gegen die Mitteilungspflichten und Publizitätsauflagen – die Sanktionsbestimmungen werden in gleicher Weise bei Verstößen gegen die Bekanntgabe von Veranstaltungen angewendet - finden Sie in Kapitel 4.3 im Informationsblatt verwaltungsrechtliche Sanktionen für Projekt- und Sektormaßnahmen – Version 3 – Jänner 2026.

 

Änderungen oder Absagen meldepflichtiger Veranstaltungen – Was muss wann veranlasst werden?

Wir werden immer wieder gefragt, was Projektbetreuer:innen und Förderwerber:innen tun können oder müssen, wenn eine oder mehrere bereits erfasste Veranstaltungen nicht stattfinden oder irrtümlich eingetragen wurden. Eine Rückfrage bei der AMA bringt Licht ins Dunkel.

Veranstaltungen können nur bis zum 20. des Vormonats gelöscht werden, in dem die Veranstaltung in der DFP eingetragen wurde. Danach werden die Daten in der DFP „abgezogen“, und die Daten wandern in „stattfindende Veranstaltungen“ und können ab diesem Zeitpunkt nur noch abgesagt werden, und zwar bis zum Tag vor der Veranstaltung.

  • Beispiel 1: Am 20.7.2026 wird eine Veranstaltung mit Datum 10.10.2026 in der DFP erfasst. Nach dem 20. des Vormonats erfolgt der DFP-Datenabzug. Die Veranstaltung kann jetzt nicht mehr gelöscht werden, sondern nur noch über die Bearbeitungsfunktion abgesagt werden - bis inklusive 9.10.2026.

  • Beispiel 2: Am 1.8.2026 wird eine Veranstaltung mit Datum 10.10.2026 in der DFP erfasst. Bis inklusive 20.8.26 kann die Veranstaltung noch gelöscht werden. Danach können Sie den Veranstaltungseintrag nur mehr bearbeiten.
 

Wir für Sie – „Rund um 77-03“ – Förderungen & Veranstaltungen

Workshop Alternative Finanzierungsmodelle für Naturschutz in der Landwirtschaft – 15.9.2026,10:00 – 15:30 Uhr, Salzburg

Wie können landwirtschaftliche Betriebe, die besondere Umwelt- und Klimaleistungen erbringen, künftig noch besser finanziell unterstützt werden? Diskutieren Sie mit über alternative Finanzierungsmodelle und bringen Sie Ihre Perspektive ein. Welche Chancen bieten Kooperation landwirtschaftlicher Betriebe mit privaten Investoren oder Stiftungen? Wie lassen sich Wertschöpfung und Ökosystemleistungen verbinden? Was halten Sie davon, wenn Tourismus und/oder Gemeinden für den Erhalt artenreicher Kulturlandschaften finanziell unterstützt werden?

Bringen Sie Ihre eigenen Vorschläge ein oder berichten Sie von Ihren Projekten oder Initiativen, die Sie gestartet oder bereits umgesetzt haben!

Programm und Anmeldung
Anmeldeschluss: 7.9.2026

 

Mit besten Grüßen
Ihr Team der Bewilligenden Stelle für 77-03 Ländliche Innovationssysteme

Bei Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Antworten auf diesen Newsletter nicht möglich sind. Kontaktieren Sie uns stattdessen per E‑Mail: regionaleinnovationssysteme@ffg.at.

Impressum:
FFG Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft
Sensengasse 1
1090 Wien

77-03 Newsletter abbestellen

Von allen FFG Aussendungen abmelden

Interessen anpassen